Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

OIS ZAM GbR – Vermietung von Event- und Hochzeitsspielen
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Event-, Hochzeits- und Gesellschaftsspiele sowie sonstige Mietgegenstände der OIS ZAM GbR.

2. Vertragspartner des Mieters ist:

OIS ZAM GbR

Inhaber: Marco Ecker / Stefan Held

Hauptstraße 77

82140 Olching

Telefon: 01578 5911338 / 015229237859

E-Mail: folgt

3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Vertragsschluss


1. Die Präsentation und Bewerbung der Mietgegenstände, insbesondere auf der Website, Social-Media-Plattformen oder Online-Marktplätzen, stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.

2. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung und den vereinbarten Mietzeitraum in Textform bestätigt.

3. Der konkrete Mietgegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis sowie gegebenenfalls vereinbarte Leistungen wie Lieferung oder Abholung ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung.


§ 3 Mietzeitraum und Rückgabe


1. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich.

2. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

3. Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben.

4. Bei verspäteter Rückgabe, die vom Mieter zu vertreten ist, kann der Vermieter für jeden angefangenen zusätzlichen Miettag die vereinbarte bzw. reguläre Tagesmiete als Nutzungsentschädigung verlangen.

5. Weitergehende Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.


§ 4 Mietpreis und Zahlung


1. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis ist verbindlich.

2. Sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % des Gesamtmietpreises.

3. Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung wird der Miettermin verbindlich für den Mieter reserviert.

4. Der verbleibende Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen.

5. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn ist der vollständige Mietpreis vor bzw. spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen.

6. Hinweis zur Umsatzsteuer:
Die OIS ZAM GbR wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.


§ 5 Stornierung


1. Eine Stornierung durch den Mieter ist jederzeit möglich und muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, erfolgen.

2. Bei einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
Bis 90 Tage vor Mietbeginn:
Die geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
Ab 89 Tage vor Mietbeginn:
Der Vermieter kann die geleistete Anzahlung als angemessene Stornierungspauschale einbehalten.

3. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Kann der betreffende Miettermin anderweitig vollständig und zu vergleichbaren Bedingungen vergeben werden, wird dies bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.

5. Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.


§ 6 Kaution


1. Sofern im Mietvertrag vereinbart, ist bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu hinterlegen.

2. Die Kaution dient als Sicherheit für Schäden, fehlende Mietgegenstände, fehlende Einzelteile oder außergewöhnliche Verschmutzungen.

3. Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet.

4. Bei Schäden, fehlenden Gegenständen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen ist der Vermieter berechtigt, die tatsächlich erforderlichen Kosten mit der Kaution zu verrechnen.

5. Übersteigen die entstandenen Kosten die Höhe der Kaution, ist der darüber hinausgehende Betrag vom Mieter zu begleichen.

6. Die Kaution stellt keine zusätzliche Mietgebühr dar.


§ 7 Übergabe und Rückgabe


1. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.

2. Erkennbare Schäden oder fehlende Gegenstände sind dem Vermieter möglichst unmittelbar bei Übergabe mitzuteilen.

3. Die Mietgegenstände sind vollständig und grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden.

4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach der Nutzung angemessen gereinigt zurückzugeben.

5. Übliche Verschmutzungen, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung entstehen und mit einem normalen Reinigungsaufwand entfernt werden können, gelten nicht als Schaden.

6. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, die einen über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehenden Aufwand verursacht, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten berechnet werden.

7. Normale Abnutzungserscheinungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch gelten nicht als Schaden.

8. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände bei Rückgabe zu kontrollieren.


§ 8 Sachgemäße Nutzung und Schutz der Mietgegenstände


1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

2. Die Mietgegenstände dürfen nicht verändert, beschädigt oder entgegen den mitgeteilten Nutzungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden.

3. Die Mietgegenstände sind während des gesamten Mietzeitraums vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.

4. Bei Veranstaltungen im Freien sind die Mietgegenstände vor Regen, Nässe und übermäßiger Feuchtigkeit zu schützen.

5. Bei aufkommendem Regen sind die Mietgegenstände unverzüglich an einen trockenen und geschützten Ort zu bringen.

6. Eine ungeschützte Lagerung über Nacht im Freien oder auf dauerhaft feuchtem Untergrund ist nicht gestattet.

7. Die Mietgegenstände sind möglichst auf einem geeigneten, sauberen und ebenen Untergrund aufzubauen und zu verwenden.


§ 9 Transport und Zubehör


1. Kleinteile, Spielsteine, Wurfsäcke, Ringe und sonstiges Zubehör sind nach der Nutzung vollständig zu zählen.

2. Sämtliches Zubehör ist wieder in die dafür vorgesehenen Transporttaschen, Schutzbeutel oder Behälter zu verstauen.

3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Transport keine Beschädigungen entstehen.

4. Fehlende oder beschädigte Zubehörteile können entsprechend § 10 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.


§ 10 Schäden, Verlust und Fehlteile


1. Der Mieter haftet für Schäden und Verluste, die er selbst, von ihm beauftragte Personen oder Personen, denen er die Nutzung ermöglicht, schuldhaft verursacht haben.

2. Bei Beschädigungen können die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten geltend gemacht werden.

3. Bei Verlust eines Mietgegenstandes können die tatsächlich erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung geltend gemacht werden.

4. Bei Verlust oder Beschädigung einzelner Bestandteile können die tatsächlich erforderlichen Kosten für deren Wiederbeschaffung oder Einzelanfertigung geltend gemacht werden.

5. Ist ein einzelnes Teil nicht separat ersetzbar und wird dadurch die weitere Nutzung bzw. Vermietbarkeit des gesamten Spiels dauerhaft beeinträchtigt, können die hierdurch tatsächlich erforderlichen Kosten geltend gemacht werden.

6. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihn keine oder eine geringere Verantwortlichkeit trifft, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.


§ 11 Weitergabe und Nutzung durch Dritte


1. Eine Weitervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.

2. Eine dauerhafte Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.

3. Die bestimmungsgemäße Nutzung durch Gäste oder Teilnehmer der Veranstaltung ist grundsätzlich zulässig.

4. Der Mieter bleibt dafür verantwortlich, dass die Mietgegenstände ordnungsgemäß und entsprechend den vereinbarten Nutzungsbedingungen verwendet werden.


§ 12 Lieferung und Abholung


1. Sofern Lieferung und/oder Abholung vereinbart wurden, gelten die im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Kosten und Zeiten.

2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Liefer- bzw. Abholadresse zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

3. Kann die Übergabe oder Abholung aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden, können hierdurch entstandene zusätzliche Kosten berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4. Bei vereinbarter Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport der Mietgegenstände verantwortlich.


§ 13 Pflichten des Vermieters


1. Der Vermieter stellt die vereinbarten Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung.

2. Sollte ein Mietgegenstand vor Mietbeginn unvorhergesehen beschädigt werden oder aus einem anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung stehen, bemüht sich der Vermieter um einen gleichwertigen Ersatz.

3. Ist kein geeigneter Ersatz möglich, werden bereits für den betreffenden Mietgegenstand geleistete Zahlungen zurückerstattet.

4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Kann ein Mietgegenstand aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Situation nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.


§ 14 Wetter und Veranstaltungen im Freien


1. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, bei Veranstaltungen im Freien für einen geeigneten und witterungsgeschützten Einsatzort zu sorgen.

2. Ein wetterbedingter Ausfall oder eine Nichtnutzung der Mietgegenstände begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, sofern die Mietgegenstände vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

3. Schäden an den Mietgegenständen, die durch eine trotz ungeeigneter Wetterbedingungen erfolgte Nutzung oder unsachgemäße Lagerung entstehen, können dem Mieter gemäß § 10 in Rechnung gestellt werden.


§ 15 Haftung des Vermieters


1. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


§ 16 Datenschutz


1. Die im Rahmen der Vermietung erhobenen personenbezogenen Daten des Mieters werden zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

2. Eine darüber hinausgehende Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine entsprechende Einwilligung besteht.


§ 17 Schlussbestimmungen


1. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen in Textform erfolgen.

2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

OIS ZAM GbR
Mieten. Feiern. Erinnern.

Spiele, Ausstattung und besondere Highlights für Hochzeiten, Geburtstage und Events.

© 2026 OIS ZAM. Alle Rechte vorbehalten.

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